AGB's
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegen-stehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Broadcore nicht an, es sei denn, Broadcore stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Broadcore in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2 Ergänzend findet gegebenenfalls die Telekommuni-kations-Kundenschutzverordnung (TKV) oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften Anwendung, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.4 Der Kunde schließt mit Broadcore über jeden bestellten Dienst einen Einzelvertrag ab. Insbesondere schließen die Vertragsparteien bei Einzelverträge über die einzelnen VPN-Anschlüsse ab. Die Einzelverträge sind in ihrer Laufzeit und ihrem Bestand voneinander unabhängig.
1.5 Broadcore teilt dem Kunden Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen, Leistungen oder Preise schriftlich mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung zu widersprechen. Für den Fall, dass der Kunde nicht widerspricht, werden die Änderungen nach Ablauf der Monatsfrist wirksam. Broadcore wird den Kunden bei Beginn der Widerspruchsfrist hierauf besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann Broadcore den Vertrag über die betreffende Leistung innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
2. Angebot – Angebotsunterlagen
2.1 Die Angebote der Broadcore sind freibleibend.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Broadcore Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Broadcore.
3. Sonderregelungen bei Einzelverträgen über DSL basierende Anbindungen
3.1 Broadcore kann die Bereitstellung der Leistung von der Abgabe einer Grundstückseigentümererklärung gemäß § 10 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung abhängig machen.
3.2 Ob die im Bestellschein angegebene Datenrate eingehalten werden kann, kann Broadcore erst im Zuge der Bereitstellung feststellen.
3.2.1 Bei auf SDSL basierenden Anbindungen gilt: Wenn die Datenrate nicht erbracht werden kann, informiert Broadcore den Kunden unverzüglich. Die Vertragsparteien können in diesem Fall eine Datenrate vereinbaren, die erreicht werden kann oder jede der Vertragsparteien hat das Recht, von dem Vertrag über die jeweilige Anbindung zurückzutreten. Bereits geleistete Vergütungen des Kunden wird Broadcore für den Fall des Rücktritts unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, die allein auf dem Rücktrittsgrund beruhen, sind ausgeschlossen.
3.2.2 Bei auf ADSL basierenden Anbindungen gilt: Die Geschwindigkeit bzw. Bandbreite des ADSL-Anschlusses kann bis zu 16.000 KBit/s Down- und 1024KBit/s Upstream betragen. Hierbei handelt es sich um die theoretisch möglichen Maximalwerte. Die wirklich nutzbare Bandbreite hängt u.a. von der Qualität der genutzten Kupferleitung ab und kann deutlich von der theoretisch möglichen Maximalbandbreite abweichen.
3.3 Sollte für den Installationsort keine DSL-fähige Kupferdoppelader für das jeweilige Produkt zur Verfügung stehen, kann jede der Vertragsparteien von dem Einzelvertrag über das jeweilige Produkt zurücktreten. Bereits geleistete Vergütungen des Kunden wird Broadcore für den Fall des Rücktritts unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, die allein auf dem Rücktrittsgrund beruhen, sind ausgeschlossen.
3.4 Broadcore ist zur außerordentlichen Kündigung der jeweiligen Anbindung berechtigt, wenn der jeweilige Netzbetreiber die entsprechende Leitung gegenüber Broadcore ohne Verschulden derBroadcore kündigt.